BGO wird Lizenz von der Glücksspielkommission entzogen
Am späten Nachmittag wurde bekannt, dass die BGO Entertainment Limited, die mehrere Online-Casinos, darunter BGO und Power Spins, betreibt, von der britischen Glücksspielkommission die Lizenz für den Betrieb in Großbritannien entzogen bekommen hat.
In einer E-Mail, die im Namen des Partnerprogramms BGO Buddies an die Partner geschickt wurde, wurden die Partner, die mit BGO zusammenarbeiten, darüber informiert: „Nach Kontaktaufnahme mit der Gambling Commission of Great Britain wurde BGO Entertainment Limited mitgeteilt, dass seine Betriebslizenz ausgesetzt wurde.“
Wenn man die BGO-Website von Großbritannien aus besucht, wird man mit der folgenden Meldung begrüßt: „Nach einer Mitteilung der Gambling Commission of Great Britain, dass die Betriebslizenz von BGO Entertainment limited ausgesetzt wurde, müssen wir Ihnen mit Bedauern mitteilen, dass Spieler aus Großbritannien derzeit keinen Zugang zu unseren Dienstleistungen haben.“
„Wir arbeiten mit der Gambling Commission zusammen, um diese Situation schnell zu lösen, aber in der Zwischenzeit können Sie alle Gelder, die sich derzeit auf Ihrem Konto befinden, abheben. Einzahlungen sind nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte hier an uns.“
„Wenn Sie nicht aus Großbritannien kommen, besuchen Sie bitte 7Casino.com, wo wir weiterhin unter unserer Alderney-Lizenz arbeiten.“ Wer nun nach Alternativen oder neuen Online Casino Möglichkeiten sucht: Dem empfehlen wir allvideoslots.com oder casinovergleich.eu. Hier empfehlen wir zum Beispiel 20Bet.
Auf der Website der Gambling Commission (Glücksspielkommission) wurde eine Mitteilung veröffentlicht, die Sie hier in vollem Umfang lesen können und die weitere Informationen enthält, unter anderem: „Die Überprüfung und anschließende Aussetzung erfolgte aufgrund von Bedenken, dass die Aktivitäten möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen, nicht mit den Bedingungen der Lizenz übereinstimmen und dass der Lizenznehmer für die Ausübung der lizenzierten Aktivitäten ungeeignet sein könnte.“
„Die Tatsache, dass der Verbraucherschutz nicht gewährleistet ist, war ein Hauptgrund für die Entscheidung über die Aussetzung.